Vermögen gestalten

Unter Vermögen gestalten meinen wir unter anderem auch ...

sich zu Lebzeiten mit dem Thema Erbschaften und Schenkungen auseinander zu setzen.
Sein Vermögen bzw. den Nachlass für die Hinterbliebenen sorgfältig zu planen ist unerlässlich. Dabei geht es vor allem darum, entweder ein rechtskräftiges Testament zu verfassen oder alternativ einen Erbvertrag zu hinterlassen. 

Im Zuge der Nachlassplanung sollte man auch über das Thema Schenkungen nachdenken. Anstatt Vermögen von Todes wegen zu übertragen, kann man dieses durchaus auch schon lebzeitig verschenken. Dies hat vor allem den Vorteil, dass man die gesamte Angelegenheit selbst in die Hand nehmen und aktiv durchführen kann. Zudem ergeben sich durch Schenkungen mitunter auch steuerliche Vorteile.


Zu der Rubrik Vermögen gestalten zählen wir auch das Thema Vorsorgevollmacht.

 

Die Vorsorgevollmacht – was ist das?

Die Vorsorgevollmacht ist das ideale Instrument, um die eigene Zukunft auch für den Fall selbst zu gestalten, dass man selber nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Eine solche kann nicht nur infolge Alters oder Gebrechlichkeit eintreten, sondern auch durch Krankheit oder plötzliche Notsituationen.

Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden. Denn ein vom Vormundschaftsgericht eingesetzter Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 1896 BGB) dann nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann. Damit wird das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt: Mit einer Vorsorgevollmacht kann man "in gesunden Tagen" die Vertrauensperson selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit entscheidet und handelt.

Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer Patientenverfügung verwechselt werden.