Vermögen aufbauen

Vermögen aufbauen

Die Weisheit "Wer streut rutscht nicht aus" gilt insbesondere für den Vermögensaufbau. Eine mangelnde Mischung der Vorsorgebausteine führt zur einseitigen und damit riskanten Absicherung fürs Alter. Bei der richtigen Auswahl der Vorsorgeprodukte sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: Die familiäre, berufliche und finanzielle Situation muss von Anfang an möglichst detailliert geplant und kontinuierlich angepasst werden.

Bei der Erstellung der Ruhestandsplanung sollte die gesetzliche Rente nicht zu optimistisch angesetzt werden. Fördermöglichkeiten sollten soweit wie möglich genutzt werden. Wer Inflation und Steuerpflicht nicht in seine Rentenpläne einrechnet, bekommt ein völlig falsches Bild seiner Altersvorsorge. Und schließlich sollte aufgrund vieler zukünftiger Preissteigerungen (Pflege, Ausbildung etc.) die eigene Altersvorsorge nicht zu knapp kalkuliert werden. Ein Puffer für unvorhergesehene Ereignisse ist dringend zu empfehlen.

Wir entwickeln Konzepte und Lösungen, damit Sie Ihr Vermögen optimal nutzen können. Ganz gleich, ob Sie eine langfristige Entnahme planen oder einen schnellen Zugriff für ein unvorhergesehenes Ereignis.
Wir analysieren und prüfen genau, welche Modelle für Sie sinnvoll sind und gestalten Ihren Vermögensaufbau ganz individuell nach Ihren Wünschen.

Dabei dient das Alterseinkünftegesetz, das seit dem 01.01.2005 in Kraft ist, als wegweisende Planungsgrundlage.

Der Gesetzgeber hat die Gelegenheit genutzt, die Bedingungen für die Altersvorsorge zu verbessern und die Attraktivität der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente / Förderrente) zu erhöhen.

Das neue Altersvorsorgesystem sieht ein 3-Schichten-Modell vor:

 

Das Alterseinkünftegesetz in Stichworten

  • stufenweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung für geförderte Alterseinkünfte
  • Steuerliche Gleichbehandlung von Beamtenpensionen und Renten
  • Wegfall des Steuerprivilegs für Kapitallebensversicherungen
  • Förderung einer Basisversorgung (siehe auch Basisrente)
  • Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
  • Änderung bei der Riester-Rente